Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden « AGB ») für alle Dienstleistungen von Mémoires d’Arbres mit Sitz in Avenches sowie für die Nutzung der Website Mémoires d’Arbres (im Folgenden « die Website »). Jede über die Website oder durch direkten Kontakt aufgegebene Bestellung setzt die vollständige Annahme der AGB voraus.

2. Angebotene Dienstleistungen

Mémoires d’Arbres bietet Landschaftsbau-Dienstleistungen an, einschliesslich der Pflege und Gestaltung von Grünanlagen sowie der Baumpflege und des Baumschnitts (im Folgenden « die Dienstleistungen »). Die Beschreibungen der Dienstleistungen sind auf der Website als Richtwert verfügbar und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

3. Kostenvoranschläge, Studien und Bestellungen

Sofern nicht anders angegeben, umfassen alle Kostenvoranschläge (Offerten) nur die ausdrücklich darin genannten Leistungen und Produkte. Vorbereitende oder zusätzliche Leistungen wie Studien oder Bodenanalysen sind nicht inbegriffen, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.

  • Erster kostenloser Kostenvoranschlag: Ein erstes Gespräch vor Ort und die Erstellung einer ersten Offerte (Standard-Kostenvoranschlag) erfolgen kostenlos und unverbindlich.
  • Kostenpflichtige Studien und Varianten: Bei Anfragen, die eine vertiefte Studienzeit erfordern, bei der Erstellung von Gestaltungsplänen oder bei wiederholten Anfragen nach mehreren Varianten desselben Projekts behält sich Mémoires d’Arbres das Recht vor, die Studien- und Verwaltungskosten zum geltenden Stundenansatz für qualifizierte Fachkräfte in Rechnung zu stellen.
  • Abzug im Falle einer Bestellung: Führt die berechnete Studie oder der Kostenvoranschlag zu einer verbindlichen Bestellung der entsprechenden Arbeiten, werden diese Erstellungskosten vollständig von der Schlussrechnung abgezogen.
  • Gefälligkeitsofferten: Jede Anfrage nach einem Kostenvoranschlag zu rein administrativen Zwecken (Versicherungen, Rechtsstreitigkeiten, nachträgliche Vergleiche) wird systematisch pauschal oder nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Die Offerten sind ab dem Ausstellungsdatum einen Monat lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie erneuert werden. Die Annahme der Offerte durch den Kunden formalisiert den Vertrag, unter der Voraussetzung, dass die Bezahlung der Materialien vor Beginn der Arbeiten erfolgt, sofern nicht anders vereinbart. Mémoires d’Arbres beginnt mit den Arbeiten erst nach Eingang dieser Zahlung. Der Restbetrag ist bei Abnahme der Arbeiten fällig, es sei denn, im Kostenvoranschlag wurden andere Modalitäten vereinbart.

4. Preise und Zahlung

Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht anders angegeben. Jede Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug wird gemäss Art. 104 Abs. 1 OR ein Verzugszins von 8% pro Jahr (0,02% pro Tag) berechnet. Mémoires d’Arbres behält sich das Recht vor, laufende Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Beträge einzustellen.

Alle gelieferten Produkte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung ihres Preises Eigentum von Mémoires d’Arbres.

Im Falle der Nichtbezahlung nach Ablauf der Zahlungsfrist werden zusätzlich zu den Verzugszinsen folgende Mahngebühren in Rechnung gestellt:

  • 1. Mahnung: kostenlos (einfache Zahlungserinnerung).
  • 2. Mahnung: CHF 20.– Bearbeitungsgebühr.
  • 3. Mahnung (Inverzugsetzung): CHF 50.– Bearbeitungsgebühr.

Nach dieser Phase kann das Dossier an ein Betreibungsamt oder ein Inkassobüro weitergeleitet werden, deren Kosten vollständig zu Lasten des Schuldners gehen.

5. Ausführung der Arbeiten, Regie und Pauschalen

  • Zusätzliche Arbeiten während der Ausführung: Jede Anfrage nach zusätzlichen Arbeiten, Gestaltungen oder Dienstleistungen, die vom Kunden ausserhalb der ursprünglich akzeptierten Offerte gestellt wird, wird ausschliesslich in Regie (nach Zeitaufwand gemäss den geltenden Stundenansätzen, zuzüglich der Kosten für Material und Maschinen) ausgeführt und abgerechnet. Um einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten vor Ort zu gewährleisten, wird für diese zusätzlichen Eingriffe kein vorheriger Kostenvoranschlag erstellt.
  • Pauschalen und grössere Unvorhergesehene Ereignisse: Bei Pauschalarbeiten (z. B. jährliche Unterhaltspauschalen) basieren die Preise auf den bei der Offerte festgestellten Bedingungen. Erfordert der Zustand des Geländes Eingriffe, die in keinem Verhältnis zur ursprünglichen Vereinbarung stehen, oder erfordert ein technisches unvorhergesehenes Ereignis Arbeiten, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren, werden die zusätzlichen Arbeitsstunden vor Ort erfasst und in Regie abgerechnet.

6. Situationspläne und Leitungsnetze

Vor Beginn der Arbeiten muss der Kunde Mémoires d’Arbres gegebenenfalls die Pläne der unterirdischen Leitungsnetze und Bauwerke zur Verfügung stellen. Das Unternehmen lehnt jede Haftung für Schäden an Infrastrukturen ab, die vom Kunden nicht gemeldet oder falsch lokalisiert wurden.

7. Änderungen und Stornierungen

Der Kunde kann vor Beginn der Arbeiten Änderungen anfordern oder eine Dienstleistung stornieren. Führen die Änderungen zu zusätzlichen Kosten, gehen diese zu Lasten des Kunden. Im Falle einer Stornierung werden dem Kunden die von Mémoires d’Arbres bereits getätigten Ausgaben (Materialeinkauf, Reservierung von Pflanzen, Verwaltungskosten) vollständig in Rechnung gestellt, zuzüglich einer allfälligen Entschädigung für Verdienstausfall je nach den Umständen.

8. Ausführungsfrist der Arbeiten

Mémoires d’Arbres bemüht sich, die angekündigten Fristen einzuhalten, diese können jedoch durch unvorhergesehene Faktoren (Wetterbedingungen, Lieferverzögerungen usw.) beeinträchtigt werden. Im Falle einer Verzögerung wird Mémoires d’Arbres den Kunden so bald wie möglich informieren, kann jedoch nicht für Verzögerungen haftbar gemacht werden, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen.

9. Haftung

Mémoires d’Arbres verpflichtet sich, ihre Dienstleistungen nach den Regeln der Baukunst zu erbringen. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch auf direkte Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz resultieren. Wir lehnen jede Haftung ab für Schäden, die auf extreme Wetterbedingungen, Vorfälle im Zusammenhang mit nicht gemeldeten unterirdischen Infrastrukturen oder auf die Einholung (oder das Fehlen) der erforderlichen behördlichen Genehmigungen zurückzuführen sind, was in der Verantwortung des Kunden liegt.

Bei Tierrettungen (insbesondere von Katzen) setzt Mémoires d’Arbres alles daran, einen sicheren Einsatz zu gewährleisten. In Anbetracht des unvorhersehbaren Verhaltens von Tieren können wir jedoch nicht für Unfälle, Verletzungen oder den Tod des Tieres noch für die mit dem Einsatz verbundenen emotionalen Folgen haftbar gemacht werden.

10. Abnahme der Arbeiten

Die Inbesitznahme der Arbeiten oder Produkte durch den Kunden gilt als deren Annahme, es sei denn, es wird ein ausdrücklicher Vorbehalt per Einschreiben innerhalb von 5 Tagen nach Abnahme der Arbeiten oder 3 Tagen für Produkte formuliert. Ohne solche Vorbehalte gelten die Leistungen als vertragskonform.

11. Garantie

Die Garantien auf industriell gefertigte Produkte entsprechen denen der Lieferanten. Die Anwachsgarantie für Pflanzen ist auf 6 Monate nach der Pflanzung beschränkt, vorausgesetzt, der Kunde hat eine angemessene Pflege und Bewässerung durchgeführt. Die Garantie ist ausdrücklich ausgeschlossen bei mangelnder Pflege, unvorhersehbaren Krankheiten, Vandalismus oder aussergewöhnlichen klimatischen Bedingungen (starker Frost, anhaltende Dürre usw.).

12. Geistiges Eigentum und Nutzung der Werke

Der Inhalt der Website ist Eigentum von Mémoires d’Arbres. Ohne ausdrückliche gegenteilige Mitteilung autorisiert der Kunde Mémoires d’Arbres, Fotografien der Ausführungen für Werbezwecke (Website, soziale Netzwerke) ohne jegliche Entschädigung zu verwenden.

13. Datenschutz

Mémoires d’Arbres bearbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Schweizer Gesetzgebung (DSG). Die gesammelten Informationen werden ausschliesslich für die Erbringung der Dienstleistungen verwendet und nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben.

14. Kündigung und Beendigung der Zusammenarbeit

  • Regelmässige Unterhaltsverträge: Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden jährliche Unterhaltsverträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats gekündigt werden.
  • Kündigung aus wichtigem Grund: Mémoires d’Arbres behält sich das Recht vor, jeden Vertrag oder jede freihändige Vereinbarung mit sofortiger Wirkung und ohne Entschädigung aus wichtigem Grund zu kündigen. Als wichtige Gründe gelten: anhaltender Zahlungsverzug, Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, missbräuchliche Forderungen, die den reibungslosen Arbeitsablauf behindern, oder der unheilbare Bruch des Vertrauensverhältnisses.
  • Pro-rata-Abrechnung: Im Falle einer vorzeitigen Kündigung oder höherer technischer Unmöglichkeit, aus welchem Grund auch immer, werden alle bereits erbrachten Leistungen (geliefertes Material, geleistete Stunden oder anteilig durchgeführte Einsätze der Pauschale) sofort in Rechnung gestellt und sind vom Kunden geschuldet.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB unterstehen Schweizer Recht. Für alles, was nicht ausdrücklich geregelt ist, gelten ergänzend die Bestimmungen der Norm SIA 118. Im Falle von Streitigkeiten werden die Parteien eine gütliche Einigung bevorzugen. Andernfalls ist der ausschliessliche Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens Mémoires d’Arbres, Schweiz.

16. Änderungen der AGB

Mémoires d’Arbres behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft.